Die KV Bayerns muss nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes ihre Regeln für die Teilnahme der Vertragsärzte am ärztlichen Notfalldienst überarbeiten. Die Richter gaben einem Orthopäden recht, der sich gegen Sonderregelungen beim Notdienst gewehrt hatte.
18.02.2019 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel