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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 3/2019

26.02.2019 | Praxismanagement

Privatkram unbegrenzt aufbewahren

verfasst von: Midia Nuri

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 3/2019

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Zusammenfassung

Geschäftliche und private Unterlagen sichern. Für ihre geschäftlichen Unterlagen müssen Zahnärzte mit eigener Praxis genaue Vorgaben befolgen, welchen Beleg sie wie lange aufbewahren müssen. Für private Unterlagen sind die Pflichten überschaubar. Hier manches einfach zu behalten, lohnt sich aber.
Metadaten
Titel
Privatkram unbegrenzt aufbewahren
verfasst von
Midia Nuri
Publikationsdatum
26.02.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 3/2019
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-019-7702-x

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