Erschienen in:
22.08.2017 | Demenz | Aktuelles
Probandenverfügung in der Arzneimittelforschung
Eine medizinethische Diskussion
verfasst von:
PD Dr. M. Haupt, F. Jessen, H. Fangerau
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 3/2018
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Zusammenfassung
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften im November 2016 hat der Gesetzgeber in Anlehnung an das Instrument der Patientenverfügung zur Ermöglichung gruppennütziger Forschung bei nichteinwilligungsfähigen Personen u. a. die Probandenverfügung vorgesehen. Dieser Beitrag benennt den bei gruppennütziger Forschung unter Umständen bestehenden Bedarf und stellt die Problematik des hierfür entscheidenden Instrumentes der Vorabverfügung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die vom Gesetzgeber beschlossenen Merkmale der Probandenverfügung stehen insbesondere mit ihren weit im Vorhinein der erklärten Forschungsteilnahme erforderlichen konkreten Aufklärungsinhalten einer gelingenden Implementierung entgegen. Die im vorliegenden Beitrag aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten beziehen sich zum einen auf die Realisierung des Instrumentes einer Forschungsvollmacht sowie auf die Erörterung eines „advance research planning“ in Anlehnung an das „advance care planning“.