Z Gastroenterol 2022; 60(02): 241-244
DOI: 10.1055/a-1742-4795
Mitteilungen der DGVS

Stellungnahme der DGVS und der DGIM zum Zeitpunkt des Screenings auf Hepatitis B gemäß Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL)

In Deutschland wurde 1994 ein generelles HBsAg-Screening in die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) aufgenommen. Diese sieht derzeit vor, bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) bzw. möglichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAG zu untersuchen. Bereits im Juni 2019 hatte die DGVS in einer initiativen Stellungnahme den GBA aufgefordert den Zeitpunkt des Screenings zu überprüfen, da inzwischen antivirale Therapien für infizierte Mütter zur Verfügung stehen. Aufgrund des Screenings auf HBsAg nach der 32. SSW werden Mütter mit einer Indikation für eine antivirale Therapie jedoch viel zu spät diagnostiziert. Durch eine Bestimmung des HBsAG zu Beginn der Schwangerschaft (oder spätestens in der 12. SSW) kann die infizierte Mutter rechtzeitig einem Experten zugewiesen, therapiert und eine Infektion des Neugeborenen verhindert werden.



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Article published online:
11 February 2022

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