Dtsch Med Wochenschr 1997; 122(16): 527-528
DOI: 10.1055/s-0029-1237404
Arztrecht

© 1997 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Nochmals: Stellvertreterklauseln in formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarungen – Urteil des Landgerichts Bonn vom 20. 6. 1996

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
12 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der liquidationsberechtigte Chefarzt seinen Honoraranspruch verliert, wenn die Behandlung nicht durch ihn, sondern während seiner Abwesenheit durch einen ärztlichen Stellvertreter erfolgt, wird nach wie vor kontrovers diskutiert (1). Vielfach suchen Krankenhausträger das Problem dadurch zu lösen, daß sie in den vorformulierten Wahlleistungsvertrag mit dem Patienten sogenannte Stellvertreterklauseln aufnehmen, zum Beispiel folgenden Inhalts:

»Für den Fall der Verhinderung des Chefarztes bin ich mit der Behandlung durch einen von ihm bestimmten Vertreter einverstanden.«

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