Zentralbl Chir 2016; 141 - FV47
DOI: 10.1055/s-0036-1587542

Thorakoskopische Eingriffe ohne Thoraxdrainage

T Kyriss 1, G Friedel 1
  • 1Abteilung Thoraxchirurgie, Robert-Bosch-Krankenhaus GmbH, Klinik Schillerhöhe

Hintergrund: Nach thorakoskopischen Eingriffen (VATS) soll die Thoraxdrainage (TD) Luft und Sekret aus dem Thorax ableiten. Die Handhabung der TD ist mit Aufwand verbunden: Saugsystem, Auffangbehälter, Röntgenaufnahmen, Verbandswechsel, Entfernung. Für Patienten sind TD mitunter schmerzhaft und können die Mobilisation beinträchtigen. Wir wollten untersuchen, ob nach kleineren VATS-Eingriffen ein Verzicht auf eine TD Nachteile für Patienten hat.

Material und Methode: Von 10/2015 – 4/2016 wurden alle VATS-Eingriffe prospektiv erfasst, die ohne Anlage einer TD abgeschlossen wurden. Die Eingriffe erfolgten unter Intubationsnarkose mit Doppellumentubus und ohne CO2 Insuflation. Intrathorakale Luft wurde am Operationsende unter endoskopischer Sicht durch einen Katheter über ein Wasserschloss ausgeleitet. Dazu wurde die Lunge vom Anästhesisten manuell gebläht, bis im Wasserschloss keine Blasen mehr erschienen. Postoperative Röntgenaufnahmen vom Operationstag und vom 1. postoperativen Tag wurden für die Untersuchungen ausgewertet.

Ergebnis: Bei 27 Patienten fanden 28 VATS-Eingriffe ohne TD statt: diagnostische Keilresektionen (n = 12), Mediastinaltumor- oder Lymphknoten Biopsien (n = 9), Sympathektomien (n = 4), Pleurabiopsien (n = 2), Trichterbrustkorrektur nach Nuss (n = 1). Nach 11 Eingriffen (39%) gab es kleinere Pneumothoraces (Luftsicheln zwischen 3 und 15 mm). Weitere 3 Mal sah man kleinere lokale Weichteilemphyseme (11%) an der operierten Seite. Bei keinem Patienten musste postoperativ nachträglich eine TD gelegt werden.

Schlussfolgerung: Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass kleinere VATS-Eingriffe ohne TD möglich sind. Patienten könnten von schnellerer Mobilisation, weniger Schmerzen und kürzerem Klinikaufenthalt profitieren. Die prospektive Erfassung wird fortgesetzt.

Kliniken könnten Behandlungskosten reduzieren. Durch den verkürzten Aufenthalt kann aber die untere Grenzverweildauer unterschritten werden. Daraus würden im deutschen DRG-System Abschläge resultieren.