Erschienen in:
01.10.2014 | Originalien
„Projekt Kinderschutz“ in Niedersachsen
Bilanz der Modellphase
verfasst von:
Dr. M. Todt, A. Maciuga, A.S. Debertin
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 5/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Täglich werden in Deutschland 11 Kinder misshandelt, 39 Kinder sexuell missbraucht, und 3 Kinder/Woche sterben an den Folgen von Misshandlung und Vernachlässigung. Insgesamt wird die Häufigkeit der Kindesmisshandlungen in Deutschland auf etwa 1,4 Mio. Kinder/Jahr geschätzt. Kleinkinder gelten als besonders gefährdet. Diese Zahlen und das am 01.01.2012 in Kraft getretene neue Bundeskinderschutzgesetz verdeutlichen den Bedarf an einem umfassenden und verlässlichen Kinderschutz.
Ziel der Arbeit
Das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover bietet mit dem „Projekt Kinderschutz“ niedergelassenen und klinisch tätigen Ärzten in Niedersachsen ein spezialisiertes Angebot, das eine fachlich fundierte Beratung und eine qualifizierte medizinische Diagnostik bei vermuteter Kindesmisshandlung sowie bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch ermöglicht. Ziel ist es, die Früherkennung bei Verdachtsfällen zu verbessern und die rechtsmedizinische Expertise schnell, niederschwellig, flächendeckend und unkompliziert bereitzustellen.
Material und Methode
Retrospektiv wurden für den Zeitraum von Oktober 2010 bis März 2013 sämtliche Fälle analysiert, in denen das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover im Rahmen des „Projekt Kinderschutz“ kontaktiert wurde. Für die Auswertung wurden der für das Projekt entwickelte Dokumentationsbogen, die Aufzeichnungen der Telefonberatungen sowie die Akten- und Telekonsile herangezogen. Ausgewertet wurden Alter und Geschlecht des vorgestellten Kindes, Ort der konsiliarischen Untersuchung sowie die Fragestellung und Herkunft bzw. Fachrichtung der anfordernden Ärzte. Zusätzlich wurden bei bestätigtem Verdacht einer Misshandlung bzw. eines Missbrauchs die Beziehung zwischen Tatverdächtigtem und geschädigtem Kind sowie der Zeitpunkt der Vorstellung analysiert. Abschließend wurden die rechtsmedizinisch erhobenen Befunde und das sich anschließende Prozedere ausgewertet.
Ergebnisse
Im Untersuchungszeitraum konnte mit den verschiedenen Projektbausteinen „Hotline Kinderschutz“, Untersuchungen in der Kinderschutzambulanz, wohnortnahe Konsile, Tele- und Aktenkonsile sowie zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit etabliert werden. Hierbei wurden in 291 Verdachtsfällen insbesondere Fragestellungen zu Interpretation von Befunden und Fallmanagement sowie rechtliche Unsicherheiten geklärt und beantwortet.
Schlussfolgerung
Die Kinderschutzambulanz hat sich zu einem kompetenten Adressaten – zum Schutz der Kinder, zur Wahrung der Elternrechte und nicht zuletzt für die Beweissicherung – entwickelt. Die sichere Diagnose eines sexuellen Missbrauchs oder einer körperlichen Misshandlung im Kindesalter ist von weitreichender Bedeutung, da falsche Beschuldigungen infolge eines fehlerhaften Befunds zu schwerwiegenden psychischen und sozialen Schäden in der Familie, bei dem Kind und auch bei den Beschuldigten führen können. Neben der Unterstützung im Einzelfall liefert das Projekt Kinderschutz einen wertvollen Beitrag, um der interdisziplinären Verantwortung beim Schutz von Kindern gerecht zu werden.