Nuklearmedizinische Optionen bei fortgeschrittenem Prostatakarzinom in der Praxis
- 09.12.2025
- Prostatakarzinom
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 04.12.2026
- Anzahl Versuche
- 2
- Dies ist Ihre Lerneinheit
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Diagnostische und therapeutische Fortschritte haben zu einer signifikanten Relevanz der PSMA(prostataspezifisches Membranantigen)-PET(Positronenemissionstomographie)/CT (Computertomographie) und der PSMA-Radioligandentherapie beim fortgeschrittenen Prostatakarzinom (PCa) beigetragen. Die PSMA-PET/CT verfügt über eine höhere Genauigkeit für den Nachweis von Metastasen des PCa als die Kombination aus CT und Knochenszintigraphie. Auf Grundlage des theranostischen Ansatzes kann bei Patienten mit ausreichender PSMA-Expression der Tumorläsionen in der PSMA-PET/CT und Progress des PCa nach Chemotherapie und Therapie mit Abirateron oder einem Androgenrezeptorsignalweginhibitor eine PSMA-Radioligandentherapie im kastrationsresistenten Stadium durchgeführt werden. Im Verlauf der nächsten Jahre wird eine Vielzahl an Studien zur Effektivität der PSMA-Radioligandentherapie in früheren Stadien des PCa sowie im Rahmen von Kombinationstherapien mit anderen Medikamenten erwartet.
Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit können Sie ...
- diagnostische nuklearmedizinische Optionen beim fortgeschrittenen Prostatakarzinom (PCa) benennen.
- therapeutische Optionen in der Nuklearmedizin beim PCa benennen.
- die Indikationen zur PSMA-Radioligandentherapie beim metastasierten kastrationsresistenten PCa benennen.
- das Nebenwirkungsprofil der PSMA-Radioligandentherapie erläutern.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].