16.08.2016 | Editorial
Psychiater zwischen Schweige- und Offenbarungspflicht
Erschienen in: Der Nervenarzt | Ausgabe 9/2016
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Anlass für einige Bemerkungen zur ärztlichen Schweigepflicht ist die Germanwings-Katastrophe am 24.3.2015. Denn als bekannt wurde, dass der Kopilot des vollbesetzten Flugzeugs dessen tödlichen Absturz absichtlich herbeigeführt hatte, wurden in der Öffentlichkeit zwei psychiatrisch relevante Fragen virulent:-
Nach Meinung der meisten Menschen konnte die Unfassbarkeit solchen Handelns nur in psychischer Krankheit liegen.
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Es wurde Unverständnis geäußert, dass Psychiater über die psychische Krankheit bzw. die dadurch bedingte Suizidgefährdung des von ihnen aktuell behandelten Piloten niemanden, insbesondere nicht den Arbeitgeber informiert hatten.