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Der Nervenarzt

Psychosoziale Krisendienste – ein Spezialfall der transsektoralen Versorgung

Erschienen in:

Zusammenfassung

Hintergrund

Die psychosozialen Belastungen der Bevölkerung nehmen zu und psychosoziale Krisendienste spielen in manchen Regionen in Deutschland bereits eine wichtige Rolle in der Versorgung. Es fehlte bislang eine umfassende Beschreibung der bestehenden psychosozialen Krisendienste in Deutschland.

Ziel der Arbeit

Beschreibung der Erfahrungen ausgewählter psychosozialer Krisendienste in Deutschland sowie Entwicklung eines Konzepts für die Einrichtung neuer Krisendienste.

Material und Methoden

Es erfolgte eine narrative Synthese der Erfahrungen mit psychosozialen Krisendiensten auf Grundlage von Recherchen in der wissenschaftlichen Literatur, der Durchsicht von im Internet verfügbaren Informationen zum Tätigkeitsspektrum bestehender Krisendienste und aufgrund von Gesprächen mit deren Vertreter*innen. Daraus wurde ein erfahrungsbasiertes Konzept für die Einrichtung psychosozialer Krisendienste in Deutschland entwickelt.

Ergebnisse

Die wissenschaftliche Literatursuche erbrachte limitierte Evidenz für die Wirksamkeit psychosozialer Krisendienste. Das Tätigkeitsspektrum und die Finanzierungsmodelle variieren zwischen den einzelnen Diensten in Deutschland. Es konnten Barrieren und Erfolgsfaktoren für die Einrichtung psychosozialer Krisendienste identifiziert werden. Diese flossen in ein erfahrungsbasiertes, modulares, transsektorales Konzept ein.

Diskussion

Es wurde ein erfahrungsbasiertes, modulares Konzept für die Implementierung psychosozialer Krisendienste entwickelt. Die Modularität erleichtert eine Anpassung an lokale und regionale Bedarfe und Ressourcen und kann eine breitere Implementierung befördern.

Zusatzmaterial online

Die Online-Version dieses Beitrags (https://​doi.​org/​10.​1007/​s00115-025-01863-1) enthält zwei Tabellen.
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Hinweis des Verlags

Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
Psychosoziale Krisendienste werden als wichtige Versorgungsstrukturen erachtet, sind aber in Deutschland nicht breitflächig implementiert. Die Leistungen der unterschiedlichen Träger‑, Organisations- und Finanzierungsformen variieren erheblich. Krisendienste berichten über eine wachsende Inanspruchnahme. Der Beitrag gibt einen narrativen Überblick über das Tätigkeitsspektrum und die organisationale Ausgestaltung bereits vorhandener psychosozialer Krisendienste in Deutschland. Hierbei werden Barrieren und Förderfaktoren identifiziert, die in ein transsektorales, modulares Konzept einfließen.

Hintergrund

Aufgrund einer Vielzahl gesellschaftlicher Herausforderungen und multipler Krisen nimmt die psychosoziale Belastung der Bevölkerung in Deutschland zu. Untersuchungen zeigen, dass beispielsweise in Familien verschiedene psychosoziale Belastungen wie Armut oder psychische Erkrankungen kumulieren können und zu Beratungsbedarf führen [13]. Gleichzeitig zeigt sich eine zunehmende Inanspruchnahme des Gesundheitswesens aufgrund psychischer Störungen. So wuchs die Jahresinanspruchnahmeprävalenz in dieser Erkrankungsgruppe ausweislich einer Untersuchung vertragsärztlicher Daten im Zeitraum von 2012 bis 2022 von 33,4 % auf 37,9 % an, wobei der Anstieg bei Männern größer war als bei Frauen und besonders Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen betroffen waren [15]. Im Bereich der Rentenversicherung stellen psychische Erkrankungen mittlerweile die Gruppe dar, die am häufigsten als Berentungsgrund genannt wird [3].
Die psychosozialen Belastungen können sich krisenhaft zuspitzen, wobei „Krisen“ in der Leitlinie „Notfallpsychiatrie“ wie folgt definiert werden:
„Eine Krise liegt vor, wenn ein Mensch mit Ereignissen und Lebensumständen konfrontiert wird, die in Intensität, Art, Umfang und Dauer so gravierend sind, dass sie seine Belastungsfähigkeit und seine verfügbaren Bewältigungsstrategien übersteigen (Cullberg, 1978; Sonneck, 1991)“ [4, S. 14].
Davon ist – zumindest theoretisch – der (medizinisch-klinische) psychiatrische Notfall abzugrenzen, den die AWMF(Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)-Leitlinie „Notfallpsychiatrie“ wie folgt definiert:
„… kann ein psychiatrischer Notfall definiert werden als medizinische Situation, in der das akute Auftreten oder die Exazerbation einer bestehenden psychiatrischen Störung zu einer unmittelbaren Gefährdung von Leben und Gesundheit des Betroffenen und/oder seiner Umgebung führt und sofortiger Diagnostik und/oder Therapie bedarf (Pajonk, Poloczek, & Schmitt, 2000)“ [4, S. 13].
Dennoch ist die Abgrenzung zwischen psychosozialen Krisen und psychiatrischen Notfällen in der Versorgungspraxis häufig schwierig, weil sich die Präsentationsformen regelhaft überschneiden und die Zusammenhänge komplex sind. Psychosoziale Krisen sind häufig Vorstufen oder Folgen und Begleiterscheinungen psychischer Erkrankungen. Andererseits deuten epidemiologische Befunde darauf hin, dass psychosoziale Belastungen mit einer erhöhten psychischen Erkrankungsrate einhergehen [14]. Psychosoziale Belastungen sind für psychisch Erkrankte häufig schwieriger zu bewältigen als für psychisch Gesunde, und Suizidversuche stellen oft eine Komplikation oder Folge sowohl psychosozialer Krisen als auch psychischer Erkrankungen dar. Diese Komplexität spiegelt sich in den Zuständigkeiten innerhalb des Hilfesystems wider (Details bei [8]). In der Realität bestehen oft fließende Übergänge und Unsicherheiten, die Klärungsbedarf bezüglich der Abgrenzung sowie der Frage der Notwendigkeit einer sofortigen Einleitung weiterer medizinischer Versorgung mit sich bringen.
Nach der Psychiatrie-Enquéte und vermehrt etwa seit den 1990er-Jahren wurden in Kommunen psychosoziale Krisendienste eingerichtet (https://​www.​berliner-krisendienst.​de/​informationen/​gruendung/​), die häufig den Erstkontakt der Betroffenen mit dem Versorgungssystem darstellen und die auch für Professionelle häufig eine Anlaufstelle darstellen [8]. Diese psychosozialen Krisendienste können der oben beschriebenen Komplexität am ehesten gerecht werden. Krisendienste werden in Landespsychiatrieplänen als wichtige Strukturen genannt und sollen bei der Suizidprävention eine wichtige Rolle spielen [12]. Bislang sind sie aber nur an wenigen Orten implementiert, und bei fehlenden gesetzlichen Regelungen haben sich lokal unterschiedliche Zuständigkeiten, Organisationsformen und Leistungen entwickelt. Jedoch zeigt die Zunahme der Inanspruchnahme der psychosozialen Krisendienste, dass offensichtlich ein wachsender Bedarf in der Bevölkerung besteht. So wuchs die Zahl der Inanspruchnahmen des Berliner Krisendienstes von rund 32.000 im Gründungsjahr 1999 auf ca. 90.000 im Jahr 2023 (https://​www.​berliner-krisendienst.​de/​informationen/​gruendung/​).
Epidemiologische Untersuchungen zur Frage, an wen sich Betroffene in psychosozialen Krisensituationen wenden, liegen nicht vor. Auch stellen sich Fragen nach den sinnvollen und notwendigen Elementen der Krisendienste und der wissenschaftlichen Evidenz für ihre Wirksamkeit, z. B. zur Suizidprävention oder der Vermeidung von Krankenhausaufenthalten. Schließlich fehlen Untersuchungen zu Barrieren und Förderfaktoren für die Einrichtung psychosozialer Krisendienste oder auf solchen Erkenntnissen aufbauende Konzepte. Die Ziele der vorliegenden Untersuchung waren daher:
  • eine Übersicht über die Struktur existierender Krisendienste in Deutschland,
  • eine Darstellung der wissenschaftlichen Evidenz zur Wirksamkeit psychosozialer Krisendienste,
  • die Identifizierung von Barrieren und Förderfaktoren für ihre Implementierung sowie
  • die Entwicklung eines evidenz- und erfahrungsbasierten Konzepts für psychosoziale Krisendienste in Deutschland.

Methodik

Mittels einer systematischen Literaturrecherche wurde internationale wissenschaftliche Evidenz zu psychosozialen Krisendiensten gesucht. Dabei sollten Studien zur Wirksamkeit und Studien zu Barrieren und Förderfaktoren für die Einrichtung psychosozialer Krisendienste identifiziert werden. Die Recherche erfolgte am 14.01.2025 in der Datenbank „PubMed“ mit den Suchbegriffen [MESH] Psychosocial crisis OR Crisis intervention im Zeitraum 2015 bis 2024. Die identifizierte Literatur wurde zunächst auf der Ebene der Titel, dann der Abstracts und schließlich der Volltexte von einem in der Versorgungsforschung erfahrenen Psychiater durchgesehen.
Darüber hinaus wurden mit den Begriffen „Psychosoziale Krise“ und „Psychosoziale Krisendienste“ im Herbst 2024 mehrere Suchen mittels im Internet verfügbarer Suchmaschinen vorgenommen, um auch nichtwissenschaftliche Erfahrungs- und Tätigkeitsberichte im deutschsprachigen Raum zu finden („graue Literatur“). Weitere Informationen lagen durch einen Besuch einer Delegation des Landschaftsverbands Rheinland beim bayerischen Krisendienst im Oktober 2022 vor. Schließlich fanden im Herbst 2024 und Winter 2024/2025 informelle Gespräche mit Vertreter*innen der Krisendienste in Berlin und Bremen sowie mehrerer Krisendienste in Nordrhein-Westfalen (NRW) statt (Bielefeld, Dortmund, Solingen, Wuppertal). Die bayerischen Krisendienste und der Krisendienst Münster wurden per E‑Mail kontaktiert.
Auf Grundlage der Erkenntnisse wurden Barrieren und Förderfaktoren für die Implementierung eines Krisendienstes zusammengestellt. Des Weiteren wurden Elemente, die nach Einschätzung der Krisendienste wichtig sind, wie telefonische Erreichbarkeit oder aufsuchende Hilfen, in das Konzept integriert. Nachfolgend wurde ein erster Entwurf eines Konzeptes für ein modulares Modell für psychosoziale Krisendienste in Deutschland erstellt. Dieser wurde im Januar 2025 im Rahmen des Trialogischen Forums des LVR(Landschaftsverband Rheinland)-Instituts für Forschung und Bildung mit Betroffenen und Angehörigen psychisch Erkrankter diskutiert und finalisiert. Aufgrund der ausführlichen Gespräche mit Krisendiensten und der Diskussion im Trialog-Forum kann das Konzept als erfahrungsbasiert betrachtet werden.

Ergebnisse

Systematische Literaturrecherche zur Wirksamkeit von Krisendiensten

Auf Basis der Titel wurden 322 Literaturstellen identifiziert. Davon wurden 25 Publikationen auch auf Abstract-Ebene näher untersucht. Nach Ausschluss von 17 Publikationen auf Abstract-Ebene (Ausschlussgründe: 10 Studien in nicht übertragbaren Settings, 3 Publikationen ohne Ergebnisse, 2 Studien auf die COVID[„coronavirus disease“]-Pandemie bezogen, 2 Studien stellten nur Studienprotokolle dar) wurden 8 Volltexte gesichtet. Sechs Publikationen wurden auf Volltextebene ausgeschlossen: Zwei Publikationen stellten nur narrative Übersichten über die Organisation und Tätigkeiten psychosozialer Krisendienste dar, 3 Publikationen befassten sich mit psychotherapeutischen oder psychoedukativen Interventionen nach Traumatisierung, bei Suizidalität und im Rahmen einer aufsuchenden Behandlung, und eine Studie berichtete nur über die Akzeptanz und Machbarkeit einer textbasierten Krisenintervention bei Kindern und Jugendlichen. Von den verbleibenden 2 Publikationen erbrachte eine systematische Übersichtsarbeit zur Reduktion von Zwangsunterbringungen gemischte Ergebnisse für die Wirksamkeit von frühen Kriseninterventionen oder Krisenteams („crisis resolution teams“; [2]), während eine australische datenbasierte Modellierungsstudie zu dem Ergebnis kam, dass die Einrichtung aufsuchender Kriseninterventionsteams zu einer Reduktion der Notaufnahmen bei Jugendlichen von 10,2 % führen könnte [16].
Bone und Mitarbeiter*innen [2] konnten keine Evidenz für einen Einfluss von „crisis resolution teams“ (CRT) auf die Häufigkeit psychiatrischer Zwangsaufnahmen finden. Die CRTs aus Großbritannien entsprechen am ehesten den aufsuchenden Elementen der in Deutschland existierenden psychosozialen Krisendienste, im Unterschied zu diesen sind in Großbritannien aber in der Regel mehr als einmalige Kontakte mit den Betroffenen vorgesehen.
Darüber hinaus wurden über „related documents“ und Literaturhinweise in den bei der systematischen Literatursuche gefundenen Publikationen weitere relevante Übersichtsarbeiten gefunden. Bei personenzentrierten Beratungsstellen, die in der Regel außerhalb psychiatrischer Institutionen angesiedelt sind und am ehesten den „Nachtcafés“ und den „Krisencafés“ in Deutschland entsprechen, fanden sich Hinweise für eine Reduktion des Aufsuchens von Notfallambulanzen und stationärer Aufnahmen sowie für eine höhere Zufriedenheit der Nutzenden, jedoch war die Studienlage sehr begrenzt und Effektstärken wurden nicht mitgeteilt [11]. Für die telefonischen Elemente („telephone crisis line“) zeigten die wenigen verfügbaren Evaluationen entlastende Kurzzeiteffekte, allerdings waren die Studien zu den Langzeiteffekten von begrenzter Aussagekraft aufgrund hoher Drop-out-Raten [7].

„Graue Literatur“

Ausführliche Beschreibungen zur Organisation und den Erfahrungen der Mitarbeiter*innen fanden sich für den Oldenburger psychosozialen Krisendienst [10]. Beschreibungen der Historie, der Organisation und der Inanspruchnahme fanden sich für den Berliner Krisendienst (https://​www.​berliner-krisendienst.​de/​informationen/​gruendung/​). Die wesentlichen Informationen, ggf. ergänzt durch Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Mitarbeiter*innen der Krisendienste, und weitere zur Verfügung gestellte Unterlagen sind tabellarisch im Onlinezusatzmaterial (Tabelle e1) zusammengefasst.

Förderfaktoren und Barrieren für die Einrichtung psychosozialer Krisendienste in Deutschland

Die Erkenntnisse hierzu beruhen ausschließlich auf der Sichtung von Tätigkeitsberichten sowie den Gesprächen mit den Krisendiensten und Rückmeldungen von Betroffen und Angehörigen aus dem Trialog-Forum. Die Tabelle im Onlinezusatzmaterial (Tabelle e2) stellt die wesentlichen Ergebnisse dar.

Konzept für die Einrichtung psychosozialer Krisendienste in Deutschland

Das entwickelte Konzept (Abb. 1) ist modular aufgebaut, wobei nur das Basismodul des Krisentelefons als obligat anzusehen ist. Dieses kann fakultativ durch video- und/oder chatbasierte Beratungen ergänzt werden.
Abb. 1
Modularhierarchisches Modell für psychosoziale Krisendienste in Deutschland
Bild vergrößern
Auf der zweiten Hierarchiestufe des Modells kann das Krisentelefon durch ein „Krisencafé“ (Beratung vor Ort) und/oder aufsuchende Einsätze ergänzt werden. Das „Krisencafé“ ist idealerweise am selben Ort wie die Mitarbeiter*innen des Krisentelefons angesiedelt und dient der niedrigschwelligen persönlichen Kontaktaufnahme und Beratung. Als betreuungsintensivste dritte Stufe des Modells können Krisenbetten außerhalb von Kliniken eingerichtet werden. Grundsätzlich soll der Erstkontakt anonym möglich sein, auch die Vorstellung im Krisencafé kann anonym erfolgen. Dadurch soll die Zugangsschwelle erniedrigt werden. Die Mitarbeiter*innen des Krisendienstes sollten idealerweise jederzeit und auf allen Stufen des Modells die Möglichkeit einer fachärztlich-psychiatrischen Konsultation per Telefon haben (Sicherstellung über Kooperationen mit dem sozialpsychiatrischen Dienst, psychiatrischen Kliniken und/oder Vertragsärzt*innen). Idealerweise werden die Angebote der Krisendienste 24/7 vorgehalten, bei begrenzten Ressourcen können jedoch Angebote zeitlich eingegrenzt und auf die Nachmittage und die Wochenendtage fokussiert werden.
Entscheidend ist neben niedrigen Zugangsschwellen die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Leistungserbringern und die Einbettung in ein gemeinsam von den lokalen und regionalen Akteuren getragenes Konzept – hierbei sind die Gesundheitsämter mit ihren Sozialpsychiatrischen Diensten, gemeindepsychiatrische Einrichtungen (sozialpsychiatrische Zentren), Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie das Betreute Wohnen, Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen und die KV(Krankenversicherung)-Notfalldienste sowie Polizei und Rettungsdienste als wichtige Beteiligte zu nennen.
Um die Vernetzung zu fördern, könnten transsektorale Vernetzungstreffen wichtig sein, wenn nicht – wie in manchen Krisendiensten bereits umgesetzt – mehrere der genannten Akteure das Modell gemeinsam umsetzen. Der transsektorale Vernetzungsgedanke stellt ein zentrales Element des hier vorgestellten Konzepts dar.
Der Personalbedarf ist abhängig vom konkreten Modell (welche Stufen werden realisiert? Zeitumfang?) und der Größe des Versorgungsgebiets. Die Mitarbeiter*innen müssen im Umgang mit Menschen in psychischen Krisen erfahren sein und speziell geschult werden. Für die Sicherstellung der Schulungen und Supervision sowie für personalbezogene Aufgaben sollte eine*r der Mitarbeiter*innen als Leitung fungieren. Ihr obliegt auch die Entwicklung und Sicherstellung lokaler und regionaler Informations- und Vernetzungstreffen. Fachliche Fortbildungen und fallbezogene Supervisionen sind wichtige Elemente, hier sind Kooperationen mit psychiatrischen Kliniken sowie Rettungsdiensten von Nutzen. Nach der Implementierung sollten die Inanspruchnahmezeiten monitoriert werden, sodass die zeitliche Verfügbarkeit den Bedarfen angepasst werden kann.
Die rechtliche Organisationsform kann frei gewählt werden, so gibt es Modelle, die als eingetragener Verein gestaltet sind oder von der öffentlichen Hand getragen werden. In Bayern wird die Finanzierung der Krisendienstleitstellen durch den Freistaat Bayern gewährleistet, während die bayerischen Bezirke Kosten für die mobilen Einsatzteams sowie den Aufbau von Netzwerken tragen. Die Finanzierung der mobilen Einsatzteams übernehmen die bayerischen Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger in ihrer Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe [9]. In Bremen wird der telefonische Krisendienst tagsüber durch die Kommune finanziert, in den Abend- und Nachtstunden gemeinsam mit einem Nachtcafé durch das Land Bremen. In Anbetracht der limitierten kommunalen Haushaltslagen und zur Stärkung der lokalen und regionalen Akzeptanz und Vernetzung ist in der Regel eine organisatorische und finanzielle Beteiligung mehrerer Trägerorganisationen sinnvoll. Andererseits zeigt die mittlerweile flächendeckend gelungene Einrichtung psychosozialer Krisendienste in den Bundesländern Bayern, Berlin und Bremen, dass eine Klärung der Zuständigkeiten und der Finanzierung entscheidende Erfolgsfaktoren sind. Der Finanzrahmen wird wesentlich determiniert vom Personalbedarf, der sich vor allem aus Art und Umfang der regional oder lokal umgesetzten Bestandteile des Krisendienstes ergibt, von der Trägerstruktur (möglicherweise unterschiedliche Tarifbereiche), dem Vergütungsmodell (fest angestellte Tarifmitarbeiter*innen oder Honorarkräfte auf Stundenbasis) sowie der benötigten Infrastruktur (Diensträume, Fahrzeuge, Telekommunikation).

Diskussion

Unsere systematische Literatursuche deckte einen Mangel an wissenschaftlichen Studien zur Wirksamkeit psychosozialer Krisendienste auf, der auch von anderen Autor*innen beklagt wird (z. B. [11]). Allerdings kann man sich fragen, ob ein streng wissenschaftlich geführter Wirksamkeitsnachweis für Krisendienste gefordert werden muss, zumal dieser methodisch sehr schwer bzw. aufwendig zu erbringen wäre und es langjährige Erfahrungen und Akzeptanz für Krisendienste gibt. Erforderlich ist eine möglichst partizipative Entwicklung von Studiendesigns und von Zielvariablen, die die Bedarfsdeckung und die Effektivität der Einrichtung von Krisendiensten messen. Dies wird Thema künftiger Projekte der Evaluations- und Implementierungsforschung sein. Einen „idealen“ Krisendienst (im Sinne eines alle Bedarfe deckenden und für die noch zu entwickelnden Outcomeparameter perfekt effektiven Krisendienst) zu beschreiben ist aufgrund der (noch) begrenzten Studienlage und in Anbetracht des Ergebnisses unserer Untersuchungen, dass die Anpassung an die lokalen und regionalen Gegebenheiten ein entscheidender Erfolgsfaktor ist, noch nicht möglich. Aus dieser Erkenntnis resultierte letzten Endes unser pragmatisches Konzept eines modular aus obligaten und fakultativen Modulen flexibel aufgebauten Krisendienstes.
Greve [6] hat ein ähnliches hierarchisches Modell für die gemeindepsychiatrische Krisenversorgung vorgeschlagen. Allerdings sieht dieses Modell auf der zweiten Hierarchiestufe immer nur die aufsuchende Behandlung und keine Beratung vor Ort („Krisencafé“) vor und der ärztliche Hintergrunddienst findet sich erst auf der höchsten Hierarchiestufe. Ferner sieht unser Konzept eine Flexibilität des Implementierungsprozesses zur Adaptation an die regionalen Verhältnisse und Finanzierungsgrundlagen vor. Obwohl ein 24/7-Angebot optimal wäre, zeigen die Ergebnisse unserer Recherchen, dass ein großer Teil der Inanspruchnahme im Tagesverlauf oder am frühen Abend erfolgt, sodass bei Ressourcenknappheit z. B. die Nachtzeiten ausgespart werden könnten.
Im internationalen Vergleich hat das hier vorgestellte Modell eine gewisse Korrespondenz zu dem 2022 in den USA eingeführten „988“-Modell, bei dem die neue landeseinheitliche dreistellige Telefonnummer die niedrigschwelligste Beratungsform darstellt [1]. Wesentliche Unterschiede sind die landesweit einheitliche gesetzliche Grundlage für das „988“-System und die betont enge Verzahnung mit dem Justizsystem mit dem erklärten Ziel einer Reduktion von Zwangsmaßnahmen. Es bleibt abzuwarten, ob das US-amerikanische System die hoch gesteckten Ziele erreichen kann. Aktuell wird in Deutschland die Einführung einer bundeseinheitlichen Nummer für suizidgefährdete Menschen gefordert und vom Gesetzgeber geplant [5], wobei allerdings die Sinnhaftigkeit einer Trennung der suizidalen von anderen psychischen Krisen kritisch zu diskutieren ist.
Ein weiteres, neueres Modell aus Kanada sieht einen gemeinsamen Einsatz von Polizei und mobilem Krisendienst vor und scheint vor allem in dünn besiedelten ländlichen Regionen seine Berechtigung zu haben („co-responder teams“; [17]). Eine vergleichbare obligate strukturelle Verzahnung mit Polizeidiensten erscheint zumindest für die meisten Regionen in Deutschland nicht erforderlich und ist wahrscheinlich auch nicht sinnvoll. Eine Zusammenarbeit der Krisendienste mit den verschiedenen weiteren Akteuren wie der Gemeindepsychiatrie, der ambulanten und stationären ärztlichen und psychologischen Versorgung und dem Rettungswesen und Polizei ist jedoch im Rahmen des hier skizzierten Modells essenziell. Es kommt folglich darauf an, diese Dienste mit den Krisendiensten transsektoral zu vernetzen, die Zusammenarbeit zu fördern und Synergien zu schöpfen mit dem übergeordneten Ziel der Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung bei psychosozialen Krisen.

Fazit für die Praxis

  • Es gibt insgesamt wenige psychosoziale Krisendienste in Deutschland bei einer Vielfalt von Organisationsmodellen.
  • Förderfaktoren sind eine niedrigschwellige, anonyme Verfügbarkeit, gute Vernetzung mit anderen lokalen Diensten, Schulung und Supervision der Mitarbeiter*innen sowie gesicherte Finanzierung.
  • Barrieren sind mangelnde Kooperation lokaler Krisen- und Notfalldienste, Fachkräftemangel und unklare organisatorische oder finanzielle Voraussetzungen.
  • Wir stellen ein modulares Konzept für die Einrichtung psychosozialer Krisendienste vor, das aufgrund seiner Adaptationsfähigkeit an regionale Gegebenheiten deutschlandweit umsetzbar ist.

Danksagung

Die vorliegende Studie erfolgte im Rahmen eines Auftrags des Landschaftsausschusses vom 13.12.2023 (Beschluss 15/141) und mit finanzieller Förderung durch den Landschaftsverband Rheinland. Wir danken den Mitarbeiter*innen der psychosozialen Krisendienste in Bayern, Berlin, Bielefeld, Bremen, Dortmund, Münster, Solingen und Wuppertal für ihre Bereitschaft, ihre Erfahrungen in diesem Projekt zur Verfügung zu stellen.

Förderung

Dezernat 8, Landschaftsverband Rheinland, Köln, Deutschland

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

J. Zielasek, T.L. Orschler, M. Pott, M. Schröder und E. Gouzoulis-Mayfrank geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die nicht-kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Die Lizenz gibt Ihnen nicht das Recht, bearbeitete oder sonst wie umgestaltete Fassungen dieses Werkes zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen. Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation http://​creativecommons.​org/​licenses/​by-nc-nd/​4.​0/​.

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Titel
Psychosoziale Krisendienste – ein Spezialfall der transsektoralen Versorgung
Verfasst von
Prof. Dr. med. Jürgen Zielasek
Tamara L. Orschler
Mechthild Pott
Monika Schröder
Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank
Publikationsdatum
29.07.2025
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 6/2025
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-025-01863-1
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