11.12.2020 | Rund um den Beruf | Ausgabe 12/2020
Neues aus dem G-BA
Psychiatrische häusliche Krankenpflege neu geregelt
- Zeitschrift:
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NeuroTransmitter
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Ausgabe 12/2020
- Autor:
- Prof. Dr. med. Markus Weih
Bislang war die Dauer der Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) trotz Krankenpflege-Richtlinie nach § 92 SGB V zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Die pHKP kann von Nervenärzten und Psychiatern bei allen relevanten F-Diagnosen des ICD-10 verordnet werden. Als "Messlatte" der Einschränkung wird ein Wert auf der "Global Assessment of Functioning Scale" unter 40 gesehen. Das sind in der Regel ein deutlich veränderter psychopathologischer Befund mit Beeinträchtigungen in der Realitätskontrolle oder Kommunikation (z. B. Sprache zeitweise unlogisch, unverständlich oder belanglos) oder starke Beeinträchtigung in mehreren Bereichen wie Arbeit, familiäre Beziehungen, Denkstörungen mit plausiblen Funktionseinschränkungen (z. B. sozialer Rückzug, lange AU, Impulskontrollstörungen). Die pflegerischen Tätigkeiten umfassen konkret:
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Erarbeiten der Akzeptanz und Beziehungsaufbau,
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Bewältigung von Krisensituationen,
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Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Entwickeln von kompensatorischen Hilfen bei Fähigkeitsstörungen,
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Unterstützung zur Kontaktaufnahme zu anderen an der Versorgung beteiligten Einrichtungen.
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