Erschienen in:
01.08.2014 | Journal Club
Psychiatrischer Beitrag
Merkmale von Entweichungen aus der forensischen Psychiatrie
verfasst von:
Dipl.-Psych. Julia Sieß
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 3/2014
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Auszug
Eine Entweichung aus dem Maßregelvollzug liegt vor, „wenn sich Patientinnen und Patienten ohne Erlaubnis aus der Einrichtung entfernt haben oder länger als erlaubt außerhalb der Einrichtung aufhalten“ – so ist es im Maßregelvollzugsgesetz NRW (§ 20, Abs. 4) geregelt. Die sozialen und ökonomischen Kosten von Entweichungen sind hoch: Nicht nur muss jedes unerlaubte Fernbleiben von einer Klinik der Polizei gemeldet und ein Fahndungsverfahren eingeleitet werden, auch das Vertrauen der Bevölkerung in forensische Einrichtungen kann durch das Bekanntwerden solcher Vorfälle weiter sinken. Für die Patienten selbst sind die Folgen einer Entweichung unmittelbar erfahrbar, da Behandlungsprozesse unterbrochen oder verlangsamt werden und die Aufenthaltsdauer in der Klinik ansteigen kann. …