Psychotherapeutische Weiterbetreuung stimmgestörter Patienten
- 01.07.2004
- Phoniatrie und Pädaudiologie
- Verfasst von
- Dipl.-Psych. S. Behrendt
- M. M. Hess
- Erschienen in
- HNO | Ausgabe 7/2004
Zusammenfassung
Will der HNO-Arzt oder Phoniater die Weiterüberweisung von Patienten mit Stimmproblemen in die Wege leiten, ist die Stimmdiagnostik selbstverständliche Voraussetzung. Diese sollte jedoch immer im ganzheitlichen Rahmen anderer Symptome und auch sozialer Konstellationen gesehen werden. Daraus leitet sich die Entscheidung über eine Behandlung—z. B. stationär oder ambulant—ab. Das seit 1999 geltende Psychotherapeutengesetz hat für die Klärung zur Psychotherapieindikation große Erleichterungen mit sich gebracht. Durch das Erstzugangsrecht kann der gesetzlich versicherte Patient mit jedem zugelassenen Psychotherapeuten Kontakt aufnehmen, um dort die Psychotherapieindikation zu klären. Im Falle einer Therapiebeantragung durch einen Psychologischen Psychotherapeuten wird der Arzt um einen Konsiliarbericht gebeten. Die Fixierung des Patienten auf seine Stimme als körperliches Symptom ist charakteristisch für funktionelle und psychogene Stimmstörungen. Deshalb ist der empathische, angstabbauende und gleichzeitig sachliche Umgang bei der Überweisung an einen Psychotherapeuten von Seiten des Arztes von eminenter Bedeutung.
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- Titel
- Psychotherapeutische Weiterbetreuung stimmgestörter Patienten
- Verfasst von
-
Dipl.-Psych. S. Behrendt
M. M. Hess
- Publikationsdatum
- 01.07.2004
- Verlag
- Springer Berlin Heidelberg
- Erschienen in
-
HNO / Ausgabe 7/2004
Print ISSN: 0017-6192
Elektronische ISSN: 1433-0458 - DOI
- https://doi.org/10.1007/s00106-003-1002-z
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