14.01.2019 | Psychotherapie | Originalien
Personalausstattung in stationären psychiatrischen Einrichtungen
Ein patientenorientiertes und leitliniengerechtes Konzept zur Personalbemessung
verfasst von:
Iris Hauth, Dr. Peter Brückner-Bozetti, Gereon Heuft, Michael Kölch, Michael Löhr, Annette Richert, Arno Deister
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 3/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund und Zielsetzung
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 136a (2) SGB V beauftragt, verbindliche Mindestvorgaben für das für die Behandlung erforderliche therapeutische Personal in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festzulegen. Dies hat die Fachgesellschaften/-verbände veranlasst, eigene konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung der Personalbemessung zu entwickeln.
Methode
Durchführung regelmäßiger Expertenwerkshops, deren Ergebnisse systematisch dokumentiert und durch die Experten validiert wurden.
Ergebnisse
Die wesentlichen Elemente des Konzeptes sind: Ausgangspunkt für die Berechnung der Personalausstattung sind die Bedarfe aller in der Einrichtung behandelten Patienten. Der Behandlungsbedarf hat drei Dimensionen: (a) psychiatrisch-psychotherapeutischen/psychosomatisch psychotherapeutischen/kinder- und jugendpsychiatrischen-psychotherapeutischen, (b) somatischen und (c) psychosozialen Bedarf. Das entwickelte Modell unterscheidet Personalbedarfe, die in direktem Bezug zur Behandlung des einzelnen Patienten stehen, von solchen die durch das Behandlungssetting verursacht werden und solchen, die sich auf institutioneller Ebene ergeben. Unter Mindestpersonalbedarf ist das Personaltableau zu verstehen, welches u. a. benötigt wird, um (a) die multiprofessionelle, ärztlich geleitete Behandlung und die erforderlichen Versorgungsleistungen aller Patienten sicherzustellen, die von den verfügbaren Leitlinien oder von einem Expertenkonsens vorgegeben wird, sowie (b) den Schutz des Patienten selbst, der Mitpatienten und der Mitarbeitenden der Einrichtung vor Gefährdungen zu sichern.
Schlussfolgerungen
Das Modell berücksichtigt den medizinischen Fortschritt, im Sinne der evidenzbasierten Leitlinien, der veränderten Versorgungspraxis inklusive gesellschaftspolitischer Normen, die auf die Selbstbestimmung der Patienten ausgerichtet ist.