30.11.2023 | Psychotherapie | Eine Frage des Rechts
Psychiatriepflichtjahr in der neurologischen Weiterbildung
Ein alter Zopf muss endlich abgeschnitten werden!
verfasst von:
Dr. A. Wienke
Erschienen in:
DGNeurologie
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Ausgabe 1/2024
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Auszug
Wer sich in Deutschland zum Facharzt
1 für Neurologie weiterbilden möchte, muss im Rahmen der 60-monatigen Weiterbildungszeit 12 Monate Weiterbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie ableisten. Dasselbe gilt umgekehrt für angehende Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Dies ist in den Weiterbildungsordnungen der 17 Landesärztekammern auch heute noch so geregelt. Die rasante wissenschaftliche Weiterentwicklung des Fachgebiets der Neurologie erfordert ein Umdenken. Alte Zöpfe müssen endlich abgeschnitten werden, um Platz zu machen für die Vermittlung aktueller medizinisch-wissenschaftlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit der rechtlichen Einordnung dieses sog. Psychiatriepflichtjahres in das Normgefüge von Ländern und Landesärztekammern, der Frage seiner Rechtmäßigkeit und der Darstellung denkbarer Alternativen. …