Mit dem Psychotherapeutengesetzes 1999 hat sich eine postgraduale Ausbildung nichtärztlicher, meist psychologischer Psychotherapeuten entwickelt, welche nach einem Diplom- oder Masterabschluss neben einer institutsgebundenen Ausbildung praktische Tätigkeiten in Psychiatrie und Psychosomatik umfasste. Die Ausbildung endete mit dem gleichzeitigen Erwerb eines Fachkundenachweises und einer Approbation, bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Auszubildenden keinen Heilberufsstatus. Bereits beim Psychotherapeutentag 2014 wurde die Forderung aufgestellt, diese Ausbildung durch ein Approbationsstudium mit anschließender Fachweiterbildung zu ersetzen [
5]. Mittlerweile ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen worden, aber noch mindestens bis 2031 existiert der alte Ausbildungsweg parallel zur Möglichkeit eines direkten Masterstudiums Psychotherapie auf Basis eines Bachelorabschlusses in Psychologie, Pädagogik oder sozialer Arbeit [
4]. Sowohl im reformierten Bachelorstudium, das auch bestimmte medizinisch pharmakologische Lerninhalte beinhalten muss, als auch im nachfolgenden neu strukturierten Masterstudium sind praktische berufsqualifizierende Tätigkeiten (BQT) vorgesehen [
7]. Insgesamt ist der praktische Anteil allerdings deutlich niedriger als beispielsweise in einem Medizinstudium. Am Ende des Masterstudiums wird nach einer Approbationsprüfung ähnlich wie bei Medizin- oder Pharmaziestudien eine Approbation erteilt, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Danach soll sich eine mindestens 5‑jährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten anschließen, die dann Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist [
1]. …