Anhaltende Trauerstörung
- 01.04.2025
- Psychotherapie
- Update Fachpsychotherapie
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Psychotherapeuten
- Zertifizierende Institution
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
- Zertifiziert bis
- 31.03.2026
- Anzahl Versuche
- 2
Trauer ist eine natürliche Reaktion auf den Verlust einer nahestehenden Person, deren Intensität bei den meisten Hinterbliebenen mit der Zeit nachlässt. Circa 3–5 % der Hinterbliebenen entwickeln jedoch eine anhaltende Trauerstörung (ATS), die durch Sehnsucht nach der verstorbenen Person, intensiven emotionalen Schmerz und signifikante Beeinträchtigungen in wichtigen Funktionsbereichen charakterisiert ist. Die ATS wurde in die 11. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11) und die 5. Auflage des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders – Text Revision (DSM-5-TR) aufgenommen. Differenzialdiagnostisch ist die ATS von anderen psychischen Störungen abgrenzbar. Symptomüberschneidungen finden sich v. a. zu Depression und posttraumatischer Belastungsstörung. Neben den Diagnosekriterien und der Differenzialdiagnostik werden im Folgenden Prävalenzraten, Komorbiditäten, Risikofaktoren und Behandlungsmöglichkeiten der ATS vorgestellt.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- haben Sie Kenntnis über die Diagnosekriterien der anhaltenden Trauerstörung (ATS) und die diagnostischen Verfahren zur Erhebung der ATS.
- sind Sie in der Lage, die ATS differenzialdiagnostisch von anderen Störungsbildern abzugrenzen.
- haben Sie einen Überblick über die Prävalenz, Komorbiditäten und prädisponierende Faktoren.
- wissen Sie, welche therapeutischen Maßnahmen hilfreich sind.
Diese Fortbildung wurde akkreditiert von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemäß Kategorie D und ist damit auch für andere Psychotherapeutenkammern anerkennungsfähig. Für das Fortbildungszertifikat ist diese Fortbildung mit 3 Punkten anrechenbar.
Für Ärztinnen und Ärzte: Die erworbenen Fortbildungspunkte können bei den zuständigen Landesärztekammern eingereicht und für das Fortbildungszertifikat angerechnet werden.