Erschienen in:
30.07.2014 | Panorama
QM-Pflicht für Vertragsärzte erweitert
Risiko- und Fehlermanagement
verfasst von:
Rebekka Höhl
Erschienen in:
HNO Nachrichten
|
Ausgabe 4/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Am 17. April 2014 ist eine wichtige Änderung in der QM-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung in Kraft getreten. Diese verlangt von den Praxen neben der allgemeinen Pflicht, ein QM-System einzuführen und weiterzuentwickeln, nun auch die Implementierung eines Risiko- und Fehlermanagements. Mit der Änderung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seinen Auftrag erfüllt, gemäß dem Patientenrechtegesetz und dem neu eingeführten § 137 Absatz 1d SGB V wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit in die QM-Richtlinie aufzunehmen. …