Erschienen in:
13.12.2016 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Qualitätsmanagement in der Praxis neu geregelt
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 21-22/2016
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Auszug
_ Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit 2004 durch den § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln. In der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind dafür Ziele, Grundsätze, Instrumente und Zeitrahmen festgelegt. Helfen können strukturierte Leitfäden, an denen sich die Praxen orientieren können, sogenannte QM-Verfahren. Bekannt sind u. a. „Qualität und Entwicklung in Praxen“ (QEP), KTQ oder EPA. Verpflichtend sind sie nicht. …