Erschienen in:
01.09.2004 | Medizinrecht
Qualitätssicherung, Aufklärung und Dokumentation in der Manuellen Medizin an der Wirbelsäule
Frankfurter Workshop, 4.–5. Juli 2003
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 9/2004
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Auszug
Der Erwerb der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin/Chirotherapie, der gerade im Hinblick auf die Behandlungskonzepte bei Gleichgewichtsstörungen und Schwindel auch von vielen HNO-Ärzten wahrgenommen wird, ist durch die Muster-Weiterbildungsordnung bzw. die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Die Gesamtstundenzahl der zu absolvierenden Weiterbildungskurse soll danach 320 Stunden betragen aufgeteilt in einen 120-stündigen Grundkurs und einen insgesamt 200 Stunden unfassenden Aufbaukurs. Die Zusatzbezeichnung setzt zudem eine mindestens 5-jährige Facharztweiterbildung voraus, die bei Beantragung nachzuweisen ist. Die bisherige 260 Stunden umfassende Weiterbildung bleibt anerkannt. …