Mittels Konstanzprüfungen wird überprüft, ob die Bezugswerte der Abnahmeprüfung eingehalten werden. Die Vorgaben zur Abnahme- und Konstanzprüfung sind in der Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen (QS-RL) festgelegt. Hinsichtlich der Prüfabläufe wird in der Richtlinie auf DIN-Normen verwiesen. Wesentliche Vorgaben hinsichtlich sowohl der ärztlichen als auch der aufnahmetechnischen Qualität sind in den Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung festgelegt, deren Umsetzung von den ärztlichen Stellen überprüft wird. Die Archivierung und Distribution digitaler Bilder erfolgt durch das PACS (picture archiving and communication system). Über die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen müssen Aufzeichnungen angefertigt werden. Die Aufzeichnungen sowie die Röntgenbilder müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Der Strahlenschutzbeauftragte berät den Strahlenschutzverantwortlichen und sorgt für einen vorschriftsgemäßen Betriebsablauf.