Die Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen ist in Deutschland durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sind Laborbefunde aus dem Zentrallabor oder am POCT mit der gleichen Zuverlässigkeit zu erstellen. Um diese Anforderung zu gewährleisten, ist die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) auch für das POCT verbindlich. Die vorgegebenen Regeln für das Qualitätsmanagementsystem, für die interne und die externe Qualitätskontrolle sind zu befolgen.