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38. Qualitätssicherung in Deutschland: Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK)

  • 2017
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:

Zusammenfassung

Die Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen ist in Deutschland durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gesetzlich geregelt. Grundsätzlich sind Laborbefunde aus dem Zentrallabor oder am POCT mit der gleichen Zuverlässigkeit zu erstellen. Um diese Anforderung zu gewährleisten, ist die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) auch für das POCT verbindlich. Die vorgegebenen Regeln für das Qualitätsmanagementsystem, für die interne und die externe Qualitätskontrolle sind zu befolgen.
Titel
Qualitätssicherung in Deutschland: Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK)
Verfasst von
Oswald Sonntag
Dr. Claus Langer
Prof. Dr. Harald Schlebusch
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-54196-8_38
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