Erschienen in:
02.08.2021 | Pflege | Leitthema
Qualitätsverbesserung der onkologischen Versorgung mit einem Zentrumszuschlag?
Unterstützung durch die Gesundheitspolitik
verfasst von:
Kerstin Bockhorst, M.Sc. Public Health
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 10/2021
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Zusammenfassung
Hintergrund
Zentren im entgeltrechtlichen Sinne sind Krankenhäuser der Spitzenmedizin, die ihre herausragende Expertise Patient(inn)en in anderen Krankenhäusern in Form von Beratungsleistungen zur Verfügung stellen. Die Finanzierung von besonderen Zentrumsaufgaben erfolgt seit Einführung des DRG-Systems über Zuschläge, weil es sich überwiegend um Leistungen für Patient(inn)en anderer Krankenhäuser handelt. Die Frage, was „besondere Aufgaben“ sind und wer sich zur Erbringung dieser Aufgaben eignet, wird seit der Implementierung ins Gesetz intensiv diskutiert. Jedes Land hat diese Frage unterschiedlich beantwortet, ein bundesweiter Flickenteppich war die Folge.
Gesetzlicher Auftrag
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beauftragt, bis zum 31. Dezember 2019 die besonderen Aufgaben von Zentren zu definieren sowie bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen an die Aufgabenwahrnehmung festzulegen. Diese können insbesondere Vorgaben zu Art und Anzahl von Fachabteilungen, Mindestfallzahlen und Kooperationen mit anderen Leistungserbringern umfassen.
Ergebnisse
Onkologische Zentren wurden aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgung und der umfangreichen Vorarbeiten aus dem Nationalen Krebsplan im Beratungsprozess des G‑BA hoch priorisiert. Die besondere Expertise eines onkologischen Zentrums zeichnet sich durch die nachweisliche Behandlungskompetenz in mehreren Tumorentitäten aus und setzt damit auf der Ebene der CC-Zentren der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Krebshilfe auf. Durch das Aufgreifen der Ergebnisse des Nationalen Krebsplans durch den G‑BA gelten erstmals bundeseinheitliche und versorgungsrelevante Qualitätsanforderungen an die Beratung seltener oder komplexer onkologischer Fälle.