Erschienen in:
01.05.2012 | Leitthema
„Quality of reporting“ in Studien zur bipolaren Störung
Folgen für die Leitlinienentwicklung
verfasst von:
B. Soltmann, A. Pfennig, B. Weikert, M. Bauer, Prof. Dr. med. Dr. phil. D. Strech
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 5/2012
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Zusammenfassung
Hintergrund
Selektives Publizieren und inadäquate Berichterstattung klinischer Studien bergen ein Risiko für systematische Verzerrungen der klinischen Entscheidungsfindung. Die Beachtung des CONSORT-Statements wurde anhand der Evaluation der Publikationsqualität von randomisierten, kontrollierten Studien (RCTs) zur pharmakologischen Behandlung bipolarer Störungen untersucht.
Methoden
Im Zusammenhang mit der Erstellung der S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie bipolarer Störungen wurden für das hier vorliegende Projekt RCTs zur pharmakologischen Behandlung bipolarer Störungen der letzten 10 Jahre systematisch recherchiert. Die „quality of reporting“ wurde anhand einer auf dem CONSORT-Statement basierenden eigens erstellten Checkliste erfasst.
Ergebnisse
In den 134 eingeschlossenen RCTs wurden 43% der Kriterien adäquat (in ≥ 75% aller Studien) und 25% inadäquat (in < 25% aller Studien) dargestellt. Sowohl methodisch (z. B. Randomisierung) als auch klinisch relevante Informationen (z. B. Effektgröße, „number needed to treat“) wurden unzureichend berichtet. Eine Qualitätsverbesserung im Verlauf der Zeit oder in Zusammenhang mit der Befolgung der „uniform requirements for manuscripts submitted to biomedical journals“ (URM) konnte nicht konsistent über alle Items festgestellt werden.
Schlussfolgerung
Nicht nur die klinischen Forscher, sondern auch die Editoren medizinischer Fachzeitschriften und nicht zuletzt die Gutachter, sollten eine strengere Einhaltung der CONSORT-Kriterien gewährleisten, da Studien ohne adäquate Informationen in systematischen Nutzenbewertungen ausgeschlossen oder in ihrer Wertung herabgesetzt werden müssen.