Ist eine rechtssichere Aufklärung überhaupt möglich? Diese Frage stellt sich vielen Ärzten, hoffentlich aber nicht erst und nur, wenn sie schon mit einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert werden. Denn sinnvollerweise sollte man versuchen, diese Frage bereits im Rahmen des Risikomanagements, bei kritischer Evaluierung aller Praxisabläufe, der Entwicklung eines guten Qualitätsmanagements und vor allem bezüglich der Handhabung eigener Aufklärungsgespräche zu beantworten. Nur dann hat man eine Chance, - zumindest so weit wie möglich - alles getan zu haben, um im Fall der Fälle gut gegen den Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung gewappnet zu sein.
Zur Rechtssicherheit bei der Aufklärung gehört die sorgfältige Dokumentation.
Ein Symposium von AOP Health in Bremen befasste sich mit dem Hämodynamik-Management. Der Fokus lag auf dem Einsatz kurzwirksamer Betablocker zur Frequenzkontrolle in der perioperativen Phase und bei Sepsis, sowie vasoaktiver Substanzen im septischen Schock.