Eine ärztliche Praxis-Vertretung, die nicht an die Stelle des Inhabers tritt und nach fixem Stundensatz entlohnt wird, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, urteilt das Bundessozialgericht.
20.10.2021 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
Sozialabgaben