Im Streit um mehr Sprechstundenzeit für Kassenpatienten – Stichwort TSVG – kommt eine alte Forderung wieder auf den Tisch: Strafgebühren für versäumte Termine. Die KV Nordrhein kann der Idee etwas abgewinnen. Doch wie sieht das überhaupt rechtlich aus?
01.03.2019 | Recht für Ärzte | Nachrichten
"No-Shows" bestrafen