Das Bundesverfassungsgericht normiert ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Gesetzgeber und KVen sind zum Handeln aufgerufen. Die Begründung weist aber weit über das Thema Sterbehilfe hinaus.
28.02.2020 | Recht für Ärzte | Nachrichten
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Das Bundesverfassungsgericht normiert ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Gesetzgeber und KVen sind zum Handeln aufgerufen. Die Begründung weist aber weit über das Thema Sterbehilfe hinaus.