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10.12.2010 | Recht für Ärzte | Online-Artikel

Krankenkassen

Halbwahre Infos zum Kassenwechsel sind unzulässig

verfasst von: Martin Wortmann

Für gesetzliche Krankenkassen sind Fehlinformationen und Halbwahrheiten eine schlechte Strategie, um ihre Mitglieder von einem Kassenwechsel abzuhalten. Solche Warnungen sind irreführend und daher unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 13 U 173/09).

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