Für gesetzliche Krankenkassen sind Fehlinformationen und Halbwahrheiten eine schlechte Strategie, um ihre Mitglieder von einem Kassenwechsel abzuhalten. Solche Warnungen sind irreführend und daher unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 13 U 173/09).
10.12.2010 | Recht für Ärzte | Online-Artikel