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19.05.2016 | Recht für Ärzte | Nachrichten

Arzthaftung

Frauenarzt stolpert über Befunderhebung

verfasst von: Martin Wortmann

Auf Ärzte kann in einem Haftungsprozess die Beweislastumkehr zukommen, wenn sie medizinisch gebotene Untersuchungen nicht vorgenommen haben, so der Bundesgerichtshof.

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