Erschienen in:
13.02.2017 | Enzephalitis | Medizinrecht
Anerkennung einer Kleinhirnenzephalitis als Folge einer Impfung gegen HPV
verfasst von:
Thomas Fauth
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 4/2017
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Auszug
Das Sozialgericht Landshut hatte darüber zu entscheiden, ob eine bei der Klägerin im Januar 2008 diagnostizierte Kleinhirnenzephalitis als Folge einer verabreichten Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) anzuerkennen und nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu entschädigen sei. Mit Urteil vom 18.10.2011 bejahte dies das Gericht. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung nahm der beklagte Freistaat Bayern in der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht am 13.07.2016 zurück, sodass das den Impfschaden feststellende Ausgangsurteil rechtskräftig wurde. …