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08.05.2012 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel

Bundessozialgericht

MVZ auch mit halben Arztstellen zulässig

In einem bislang kaum beachteten Nebensatz hat das Bundessozialgericht MVZ für Ärzte attraktiver und flexibler gemacht. Denn nach Meinung der Richter kann ein MVZ bereits mit zwei halben Arztstellen betrieben werden.

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