Erschienen in:
14.11.2019 | CME
Juristische „pitfalls“ in der Urologie
verfasst von:
C. Hoffmann, C. Süfke, A. Gross
Erschienen in:
Die Urologie
|
Ausgabe 1/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die Verrechtlichung der Medizin betrifft alle Fachrichtungen, auch die Urologie. Daher kann es auch in diesem Fach durchaus vorkommen, dass sich Patienten nicht nur falsch behandelt fühlen oder beschweren, dass eine Behandlung nicht kunstgerecht durchgeführt wurde, sondern auch Schadenersatz fordern oder sogar Strafanzeige erstatten. Aus Patientensicht ist häufig eher der Arzt schuld an einer eingetretenen Komplikation oder an einem erhofften, aber nicht eingetretenen Behandlungserfolg, als dass akzeptiert wird, dass es sich um eine eingriffstypische Komplikation handelt, die sich trotz größter ärztlicher Sorgfalt leider verwirklichen kann und ein schicksalhafter Verlauf ist. Gegen Schadenersatzansprüche kann man zwar Versicherungen abschließen. Nicht zu unterschätzen ist aber die persönliche Belastung durch die Vorwürfe, mit denen Ärzte durch Patienten, Angehörige, Gutachter oder Gerichte konfrontiert werden und gegen die man sich verteidigen muss, was neben dem normalen ärztlichen Arbeitspensum noch zusätzliche Arbeit bedeuten kann. Daher sollte man die juristischen „pitfalls“ in der Urologie kennen.