Ein Orthopäde darf nicht an einen Orthopädietechniker untervermieten. Ansonsten handelt es sich um eine unzulässige "Empfehlung".
14.12.2016 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
Ärztliche Berufsordnung
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Ein Orthopäde darf nicht an einen Orthopädietechniker untervermieten. Ansonsten handelt es sich um eine unzulässige "Empfehlung".