Skip to main content

25.09.2023 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil Verwaltungsgericht Berlin

Bei Verstoß gegen Masernimpfpflicht darf Gesundheitsamt Zwangsgeld verhängen

verfasst von: Martin Wortmann

Eltern von Schulkindern, die nicht gegen Masern geimpft sind, müssen mit einem Zwangsgeld rechnen. Der Aufbau einer Herdenimmunität sei wichtig, lautet die Begründung des Verwaltungsgerichts.

Weiterführende Themen

Update Innere Medizin

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.