Urteil Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar
- 04.11.2025
- Recht für Ärzte
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Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Triage für nichtig erklärt. Es gab damit Verfassungsbeschwerden von Intensiv-/Notfallmedizinern und -medizinerinnen statt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, betont das Gericht.