Persönliche Sicherheit Bundesverwaltungsgericht: Berufliche Gefahren begründen Melderegistersperre – auch für Ärztinnen und Ärzte
- 11.11.2025
- Recht für Ärzte
- Nachrichten
Sind Ärzte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit massiven Anfeindungen ausgesetzt, können sie unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass keine Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden muss.