Wegen einer grob fehlerhaften Behandlung muss ein Hausarzt den Erben eines Patienten 500.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle hat nun der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
28.03.2019 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel