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06.03.2023 | Recht für Ärzte | Nachrichten

Pflichten für Arbeitgeber

Praxen und Kliniken sollten sich jetzt auf den Hinweisgeberschutz vorbereiten

verfasst von: Christoph Winnat

Praxen, Kliniken und Heime mittlerer Belegschaftsstärke (50 bis 249 Mitarbeiter) müssen bis 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben, die Rechtsverstöße melden wollen. Daran ändert auch das Scheitern des Gesetzes im ersten Bundesratsanlauf nichts. Bei Versäumnis drohen Bußgelder.

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