Werden Rezepte und Stempel aus der Praxis geklaut, sind Schadensersatzansprüche gegen Ärzte durchaus möglich - vorausgesetzt, sie haben ihre Sorgfaltspflicht verletzt.
28.03.2018 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
28.03.2018 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
Werden Rezepte und Stempel aus der Praxis geklaut, sind Schadensersatzansprüche gegen Ärzte durchaus möglich - vorausgesetzt, sie haben ihre Sorgfaltspflicht verletzt.