Steht ein Behandlungsfehlervorwurf im Raum, wird hierdurch das Arzt-Patient-Verhältnis erheblich belastet. Zur Vermeidung einer konfliktträchtigen Auseinandersetzung mit der Patientenseite ist die interne Aufarbeitung des Behandlungsverlaufs von zentraler Bedeutung. Haftungsrechtlich steht hierbei die Frage im Fokus, ob die Beschwerden des Patienten auf ein medizinisches Fehlverhalten zurückzuführen sind, oder ob es sich um die Verwirklichung einer schicksalhaften Komplikation handelt, die zum Risikospektrum der Behandlung gehört. Daneben dienen die Erkenntnisse aus der internen Aufarbeitung auch zur Festlegung von Ablaufprozessen und Zuständigkeiten. Eine offene Kommunikation fördert das Erkennen etwaigen Fehlverhaltens und trägt zu dessen Vermeidung in der Zukunft bei. Ist von einem medizinischen Fehlverhalten auszugehen, sollten die hierfür zuständigen Stellen frühzeitig informiert werden sowie die Behandlungsdokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Auch in Richtung Patientenseite trägt die transparente Erläuterung des Behandlungsverlaufs – losgelöst von der Schuldfrage – dazu bei, dass Ängste und Sorgen genommen werden, wodurch etwaige Konfliktsituationen vermieden werden können.