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Der Patient entscheidet, wann er will

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Auszug

Rechtstipp. Nicht nur Behandlungsfehler können zu einer Schadensersatzpflicht des Zahnarztes führen, sondern auch Fehler bei Aufklärung und Einwilligung im Vorfeld der Behandlung. Dazu gehört aber keine „Sperrfrist“ zwischen Aufklärung und Einwilligung. Die gibt es nicht, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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Titel
Der Patient entscheidet, wann er will
Publikationsdatum
06.02.2024
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 2/2024
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-024-1625-x

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Zahnärztin zeigt auf ein Röntgenbild des Kiefers/© ArtistGNDphotography / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen), Arzt tippt an Computer/© Gorodenkoff / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell), Versorgung einer infizierten Wunde bei diabetischem Fuß/© kirov1969 / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen), Glatte Straße mit Schnee bedeckt/© Urheber / Agentur (Symbolbild mit Fotomodell), Arztausweis/© Ulrich Zillmann / FotoMedienService / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodell)