Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) will Gesundheitsminister Jens Spahn einige Vorhaben, die durch die Coronakrise liegengeblieben sind, in einem Sammelgesetz erledigen. Einer der Gesetzespunkte: Vertragsärzte müssen künftig eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das Gesetz hat die erste Lesung im Bundestag bereits am 26. Februar 2021 passiert, eine weitere Anhörung fand am 12. April 2021 statt. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen noch die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie der Durchgang im Bundesrat erfolgen.
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