Zusammenfassung
Das Patientenrechtegesetz wird aller Voraussicht nach Begehrlichkeiten auf Patientenseite wecken, nicht aber deswegen, weil die Anzahl der Behandlungsfehler zugenommen hat, sondern weil erstmals die Spielregeln im Arzthaftungsrecht in kodifizierter Form vorliegen. Dabei enthält das Patientenrechtegesetz keine großartigen Neuerungen – es fasst vielmehr lediglich das zusammen, was die Rechtsprechung bislang zu dem Komplex „Arzthaftung“ an Vorgaben entwickelt hat. Die Gerichte werden nach wie vor auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zurückgreifen/zurückzugreifen haben.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen wie etwa die Warnung der Patienten davor, dass möglicherweise nicht sämtliche Kosten der Behandlung von dritter Seite übernommen werden oder aber die Förderung der Fehlervermeidungskultur, die letztlich beiden Seiten zu Gute kommt.
Ob das Patientenrechtegesetz wirklich die gewünschte Verbesserung der Rechte der Patienten bringt, wird die Zukunft zeigen.