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Rechtliche Informationen

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Scrollen lohnt sich! Im Folgenden finden Sie Informationen zu den folgenden Punkten:

  • Abbildungen (und Übernahme von Abbildungen)
  • Patient*innenfotos
  • Interessenskonflikte
  • Gute Wissenschaftliche Praxis
  • Open Access-Publikation


Verwendung von Abbildungen

Bitte beachten Sie, dass alle Abbildungen in Ihren Manuskripten mit einer Quellenangabe versehen sein müssen. Stammen die Abbildungen von Ihnen selbst, machen Sie bitte einen entsprechenden Verweis in der Legende. Wenn Sie die Abbildungen aus anderen Publikationen übernehmen, beachten Sie bitte den folgenden Punkt „Übernahme von Abbildungen, Tabellen und Texten".

Übernahme von Abbildungen und Tabellen

  • Bereits publizierte Abbildungen (auch in modifizierter Form) können nur berücksichtigt werden, wenn die zeitlich unbefristete Abdruckgenehmigung (print, online, mobil) des Inhabers der Nutzungsrechte (i.d.R. der erstpublizierende Verlag) vorgelegt werden kann.
    • STM-Publisher: Ist der erstpublizierende Verlag Mitglied der International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (stm), dann ist eine solche Genehmigung u.U. nicht erforderlich, bzw. wird kostenfrei erteilt. Entsprechende Informationen und die aktuelle Liste der Mitgliedsverlage finden Sie in den STM Permission Guidelines.
    • Die Übernahme von Open Access Material ist in den Creative Commons-Lizenzen geregelt.
  • Für reguläre Tabellen brauchen Sie keine extra Abdruckgenehmigung. Sie müssen aber die Quelle der Tabelle angeben.
  • Wenn Sie eine gestaltete Tabelle (mit Abbildungen und komplexeer Zusammenhänge) übernehmen wollen, müssen Sie eine Abdruckgenehmigung einstprechend einer Abbildung (siehe oben) einholen.

Tipps um Abdruckgenehmigungen einzuholen

Die meisten großen Verlage arbeiten über das Copyright Clearance Center (CCC).

Zu dem Genehmigungsformular gelangen Sie über einen Link an den online-Artikeln/Kapitel mit der gewünschten Abbildung.  Am Artikel/Kapitel nutzen Sie den Link “Rights”, "RightsLinks" oder „Reprints and Permissions“ (meist rechts in der Navigation oder ganz unten auf der Seite bei „About this Article/Chapter“)
Die Anleitung um Bildrechte einzuholen hier als PDF.

» Hinweise, die im Prozess vielleicht hilfreich sind:

  • Wählen Sie als Requestor Type 'STM Signatory Publisher'. (Falls die Option nicht angezeigt wird, wählen Sie bitte publisher aus)
  • Wählen Sie unter publisher name unbedingt 'Springer Nature‘ und nicht 'Springer Publishing Group‘
  • Wählen Sie als Format immer 'print and electronic‘.
  • Wenn Sie eine Auflagenhöhe angeben müssen, wenden Sie sich für diese Auskunft bitte an die Redaktion Ihrer Zeitschrift
  • Sollte die Abbildung nicht deutschsprachig sein, wählen Sie bei Willl you be translating bitte 'YES" aus und liefern Sie der Redaktion die Übersetzung der Abbildungsteile.

Nach Absenden der Anfrage auf Abdruckgenehmigung werden Sie vom erstpublizierenden Verlag eine automatische Mail erhalten. Über einen dort aufgeführten Link gelangen Sie dann auf die erteilte Abdruckgenehmigung. Bitte speichern Sie diese als PDF und leiten Sie diese an die Redaktion per E-Mail weiter. » Achtung: Die Bestätigungsmail des Verlags reicht nicht aus!

Patient*innenfotos

  • Gesichter werden vom Verlag grundsätzlich unkenntlich gemacht.
  • Soll die abgebildete Person erkennbar bleiben, benötigen Sie deren zeitlich und räumlich unbeschränkte Einwilligung zur Nutzung ihrer Fotos zu wissenschaftlichen, redaktionellen und werblichen Zwecken ohne Nennung von Name und Anschrift.
  • Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, muss aber nicht an den Verlag übermittelt werden.
  • Weitere Informationen dazu finden Sie in den Autorenhinweisen Ihrer Zeitschrift .

Interessenkonflikte

  • Bestandteil aller Beiträge der Springer Medizin-Fachzeitschriften ist eine Erklärung aller Autoren*innen zum Interessenkonflikt, der sich auf die kommenden 12 Monate und die vergangenen fünf Jahre bezieht.
  • Autor*innen werden ausdrücklich aufgefordert, alle finanziellen und nicht-finanziellen Beziehungen zu Dritten anzugeben, deren Interessen vom Beitragsinhalt positiv oder negativ betroffen sein könnten, auch wenn aus eigener Sicht keine Beeinflussung besteht.
  • Bitte fügen Sie die Angaben zum Interessenkonflikt auf dem Deckblatt Ihres Manuskriptes ein. Auch wenn kein Interessenkonflikt besteht, ist dies explizit anzugeben.

Definition Interessenkonflikt:

  • Ein Interessenkonflikt besteht immer dann, wenn finanzielle oder persönliche Beziehungen zu Dritten, deren Interessen vom Beitragsinhalt positiv oder negativ betroffen sein könnten, bestehen.
  • Die Angabe der Interessenkonflikte ist gemäß der Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors seriöse Publikationspraxis und dient der wissenschaftlichen Transparenz.

Finanzielle Interessenkonflikte sind u.a.:

  • Beschäftigungsverhältnisse
  • Forschungsförderung (persönlich oder zur persönlichen Verfügung) unmittelbar finanziell oder in Form geldwerter Leistungen (Personal, Geräte)
  • Honorar als Referent*in oder als passiver Teilnehmer*in eine Kostenerstattung (Reise /Übernachtungskosten, bezahlte Teilnahmegebühr)
  • Honorar für Autor*innen- bzw. Koautor*innenschaft oder für Begutachtung einer Publikation
  • Bezahlte Beratungstätigkeit/interne Schulungsreferententätigkeit 
  • Patent/Geschäftsanteile/Aktien (persönlich oder vom Ehepartner*in/Partner*in/Kind an einer im Bereich der Medizin aktiven Firma (dazu zählt auch, wenn Ehepartner*in/Partner*in/Kind Angestellte einer solchen Firma sind, ausgenommen sind fondgebundene Beteiligungen).

Nichtfinanzielle Interessenkonflikte sind u.a.:

  • Mitgliedschaft, Tätigkeit und Position in/bei nichtwissenschaftlichen Organisationen (Vereinen, Interessengruppierungen, Patientenselbsthilfegruppen)
  • Mitgliedschaft, Tätigkeit und Position in/bei wissenschaftlichen Gesellschaften/Berufsverbänden
  • Zugehörigkeit zu besonderen Therapieschulen (z. B. chirurgische Schule, Homöopathie etc.)

Gute Wissenschaftliche Praxis

  • Unsere Zeitschriften sehen sich in der Pflicht, die Integrität wissenschaftlicher Publikationen sicherzustellen. Als Mitglied des Committee on Publication Ethics (COPE) orientieren wir uns an den COPE-Leitlinien für den Umgang mit möglichen Verstößen gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis.
  • Alle Patient*innendaten müssen entsprechend der Deklaration von Helsinki soweit anonymisiert werden, dass selbst das engste Umfeld diese nicht identifizieren kann. Oder aber die Patient*innen haben der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt und wurden dabei konkret über die betroffenen Daten und Verbreitungsformen unterrichtet. Dies gilt für alle Personen, auch für Kolleg*innen. Hier finden Sie die deutsche Übersetzung der Bundesärztekammer.
  • Denken Sie vor dem Start einer Studie an die Einholung des Ethikvotums der für Sie zuständigen Ethikkommission. Bitte weisen Sie bei Veröffentlichung der Daten im Manuskript auf das Ethikvotum hin. 
  • Ausführliche Informationen zu internationalen Standards und Reporting Guidelines finden Sie beim EQUATOR Network.

Open Access-Publikation

Bitte beachten Sie, dass Autor*innen möglicherweise bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen, um die Open-Access-Vorgaben von Publikationsförderern und Institutionen zu erfüllen. Wenn Ihre Forschung von einem Publikationsförderer unterstützt wird, der sofortigen freien Zugang verlangt (z. B. gemäß den Plan-S-Prinzipien), dann sollten Sie die Gold-OA-Route wählen, wobei wir Sie, soweit möglich, auf die entsprechende Option verweisen werden.Erfahren Sie mehr über die Vorgaben und Richtlinien


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