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Erschienen in: InFo Neurologie + Psychiatrie 5/2012

29.05.2012 | Editorial

Rechtsgrundlage für Zwangsbehandlungen muss schnell geschaffen werden

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

verfasst von: Klaus Lieb

Erschienen in: InFo Neurologie + Psychiatrie | Ausgabe 5/2012

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Auszug

Das Bundesverfassungsgericht hat genau festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Zwangsbehandlungen grundsätzlich zulässig sein können. Dazu gehört, dass der Untergebrachte krankheitsbedingt unfähig ist zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und in die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen, und dass er nicht in der Lage ist, gemäß solcher Einsicht zu handeln. Darüber hinaus müssen folgende weitere Voraussetzungen vorliegen:
  • Die Behandlung muss erfolgversprechend sein.

  • Eine weniger eingreifende Behandlung ist nicht möglich.

  • Es muss vorher ernsthaft versucht worden sein, die Zustimmung des Untergebrachten zu erhalten.

  • Der Eingriff muss bezüglich der Dauer, der Art der Medikation etc. „eng“ umschrieben sein.

  • Die Behandlung muss mehr Nutzen als Schaden haben.

Metadaten
Titel
Rechtsgrundlage für Zwangsbehandlungen muss schnell geschaffen werden
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
verfasst von
Klaus Lieb
Publikationsdatum
29.05.2012
Verlag
Urban and Vogel
Erschienen in
InFo Neurologie + Psychiatrie / Ausgabe 5/2012
Print ISSN: 1437-062X
Elektronische ISSN: 2195-5166
DOI
https://doi.org/10.1007/s15005-012-0156-1

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