Eine Frau gab gegenüber der Polizei an, sie sei von zwei Unbekannten an einen Holzstapel gefesselt und anschließend mit ihrem eigenen Smartphone fotografiert worden. Anlässlich einer Tatrekonstruktion vor Ort fertigte die Polizei mittels eines Smartphones zwei Fotos aus der von der Frau angegebenen damaligen Aufnahmeposition an. Eine photogrammetrische Auswertung und Berechnung der Aufnahmepositionen der Tat- und Vergleichsfotos ergab, dass sich die ermittelte Aufnahmeposition des Tatfotos signifikant von denen der Vergleichsfotos unterscheidet. Die Aufnahmeposition des Tatfotos legt nahe, dass sich das Smartphone näher über dem Waldboden befunden hat als von der Frau angegeben. Die hier beschrieben Methode zur photogrammetrischen Auswertung von Smartphone-Fotos ist einfach anzuwenden und vielseitig einsetzbar.