Auszug
Bei der Schuldfähigkeits- und kriminalprognostischen Begutachtung geht es um die Auseinandersetzung mit Einzelfällen, die Ausarbeitung einer Delikthypothese, Zusammenhänge zwischen einer möglicherweise bestehenden psychischen Störung und der Delinquenz bzw. dem Rückfallrisiko der zu begutachtenden Person. Dieser stets individuelle Ansatz macht unser Fachgebiet reizvoll und abwechslungsreich. Allerdings sollten die jeweiligen Fälle auch in Bezug zu den empirischen Erkenntnissen über zugehörige Tätergruppen gesetzt werden. Nicht zuletzt durch den Abgleich von Überlegungen zum Einzelfall mit dem empirisch abgesicherten Wissen über zugehörige Tätergruppen wird der juristische Auftrag, eine fachspezifische Expertise zur Verfügung zu stellen, erfüllt. Aus diesem Grunde wurde der Entscheid getroffen, diese Ausgabe der FPPK dem Thema Tätergruppen zu widmen bzw. sich diesem Schwerpunktthema auf unterschiedlichen Wegen zu nähern: …