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Rechtsmedizin

Rechtsreport

Erschienen in:

Auszug

§§ 53 Abs. 1 Nr. 3, 244 Abs. 3 S. 1 StPO, § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB
1.
Steht einem Arzt nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, so obliegt es ausschließlich seiner freien Entscheidung, ob er sich zu einer Zeugenaussage entschließt. Entbindet der Patient den Arzt nicht von der Schweigepflicht, so erwächst ihm kein Anspruch darauf, dass dieser die Aussage verweigert.
 
2.
Auch eine Strafbarkeit des Arztes nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch dessen Angaben vor Gericht begründet kein Recht des Patienten, eine Aussageverweigerung seitens des Arztes zu verlangen.
 
3.
Eine mit der Aussage einhergehende Strafbarkeit des Arztes nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB zeichnet die vor Gericht getätigten Angaben grundsätzlich nicht als unverwertbar.
 
Titel
Rechtsreport
Verfasst von
Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer
Publikationsdatum
05.11.2019
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Rechtsmedizin
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 6/2019
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-019-00359-y
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