Einleitung
Die Spurenkommission wurde in den 1980er-Jahren gegründet und bildet eine Arbeitsgruppe innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM). Zu den Kernaufgaben der Spurenkommission gehören das Verfassen von Empfehlungen für die forensische Genetik, die Organisation des jährlich stattfindenden Spurenworkshops sowie die Qualitätssicherung der forensischen Genetik. Die Sicherstellung der Qualität und damit der Vergleichbarkeit zwischen forensisch-molekulargenetischen Laboratorien erfolgt durch Ringversuche, für die die Kommission das Prädikat „Ringversuch der Spurenkommission“ verleiht.
Seit ihrer Einführung wurden – in Fortführung der Tradition der früheren serologischen Ringversuche – jährlich zwei Ringversuche zur forensischen DNA-Analytik durchgeführt, die anfangs unabhängig voneinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten versandt wurden. Seit dem Ende der 1990er-Jahre erfolgte in der Realität jedoch ein zeitgleicher Versand der beiden Ringversuche. Damit verbunden wurden in den teilnehmenden Laboratorien die Analysen zumindest in enger zeitlicher Nähe durchgeführt. Ein über das Jahr verteiltes (halbjährliches) Monitoring fand faktisch in den letzten Jahren nicht mehr statt. Auch inhaltlich waren die beiden Ringversuche gleich aufgebaut.
Im Zuge dieser Neuausrichtung erfolgten auch grundsätzliche Überlegungen dazu, welche Labortätigkeiten durch einen Ringversuch bzw. Laborvergleich abzudecken sind, und in welchem Turnus Ringversuche sinnvoll durchzuführen sind. Zudem wurde eine Umfrage unter forensisch-molekulargenetischen Laboratorien durchgeführt, mit der die Bedürfnisse und Wünsche der Ringversuchsteilnehmer erfragt wurden (
https://www.dgrm.de/fileadmin/Spurenkommission/Umfrage-Report.pdf). Die Ergebnisse des Diskussionsprozesses innerhalb der Spurenkommission sowie der Umfrage fließen in die hier vorgelegte Stellungnahme ein.
Aufgaben von und Anspruch an Ringversuche bzw. Laborvergleiche
Ein besonders wichtiger Aspekt von Ringversuchen ist die externe Überprüfung der Qualität teilnehmender Laboratorien als Teil des Qualitätsmanagementkonzepts und zur Aufrechterhaltung der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC ISO17025.
Ringversuche sollten darüber hinaus
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zu mehr Standardisierung im Feld beitragen
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die Komplexität und Herausforderungen der realen forensischen Fallarbeit abdecken
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der Schulung der Teilnehmenden dienen
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wissenschaftlichen Mehrwehrt besitzen bzw. edukativ für das Feld sein
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durch ein Expertengremium betreut und wissenschaftlich begleitet werden
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einer eigenen Qualitätskontrolle unterliegen, z. B. durch einen Vorversuch der Spurenkommission
Häufigkeit und Umfang von Ringversuchen bzw. Laborvergleichen
Zu Inhalt, Umfang und Frequenz von Eignungsprüfungen (Ringversuchen) bzw. Laborvergleichen gibt die ISO/EC 17025 keine konkreten Vorgaben:
„7.7.2 Das Laboratorium muss, sofern verfügbar und zweckmäßig, seine Leistung durch Vergleich mit den Ergebnissen anderer Laboratorien überwachen. Diese Überwachung muss geplant und geprüft werden und muss eines oder beides des Folgenden beinhalten, ohne darauf beschränkt zu sein:
a) Teilnahme an Eignungsprüfungen;
ANMERKUNG: ISO/IEC 17043 enthält weitere Informationen zu Eignungsprüfungen und Anbietern von Eignungsprüfungen. Anbieter von Eignungsprüfungen, die die Anforderungen von ISO/IEC 17043 erfüllen, gelten als kompetent.
b) Teilnahme an Programmen von Vergleichen zwischen Laboratorien, die keine Eignungsprüfungen sind.“
Von der Spurenkommission wurden in den letzten beiden Jahren Planung, Umfang und Auswertung von Ringversuchen bzw. Laborvergleichen umfassend diskutiert und eine Neubewertung vorgenommen.
Die Mitglieder halten es für angemessen und ausreichend, alle bzw. die für das jeweilige Labor relevanten Aspekte der Fallarbeit einmal jährlich in einem Ringversuch bzw. einem organisierten Laborvergleich extern überprüfen zu lassen.
Zu dieser Entscheidung hat unter anderem beigetragen, dass die Mitglieder der Spurenkommission in dem zeitgleichen Versand und der Bearbeitung zweier inhaltlich vergleichbarer Ringversuche keinen Mehrwert bzw. keine Verbesserung der Qualitätssicherung feststellen.
Die Mitglieder der Spurenkommission empfehlen in Anlehnung an DIN EN ISO/IEC 17025 die Teilnahme an Ringversuchen und Laborvergleichen, die die „Realität“, also alle Aspekte der Fallarbeit von der Spurensuche über die Analyse bis hin zur Interpretation, abdecken. Nur dadurch kann ein Labor vollumfänglich darlegen, dass es die spezifischen Anforderungen der Fallarbeit erfüllt.
Manche Aspekte (bzw. Schritte im Arbeitsablauf) eignen sich hierbei für einen Ringversuch, also die Analyse identischer Proben durch alle Teilnehmenden, wohingegen andere Aspekte sich eher für einen organisierten Laborvergleich eignen. Als Beispiele für ringversuchsgeeignete Aspekte wären die Analyse von Vergleichsmaterial von Personen oder von standardisierbaren (Misch‑)Spuren aus Körpersekreten zu nennen, auch eine binäre biostatistische Berechnung würde unter diese Kategorie fallen. Eher durch einen Laborvergleich abbildbar wäre beispielsweise die Analyse von nichtstandardisierbaren „Realspuren“ oder eine verbale Bewertung komplexer Sachverhalte.
Fazit
Die Spurenkommission empfiehlt die Teilnahme an mindestens einem Ringversuch bzw. organisierten Laborvergleich pro Jahr. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, dass alle Aspekte von der Spurensuche über die forensisch-molekularbiologische Analyse hin zur Interpretation von Befunden innerhalb schriftlicher Gutachten abgedeckt werden.
Einhaltung ethischer Richtlinien
Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.
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